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Einblick in die Health Claims: die 7 wichtigsten Fakten

Warum halten sich so viele bei Aussagen über die gesundheitliche Wirkung ihrer Produkte zurück? Als Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln sind wir überzeugt von den Vorteilen und der Qualität unserer Produkte und selbstverständlich liegt es uns am Herzen, unseren Kunden von deren Nutzen und Vorteilen zu berichten. In manchen Fällen sind uns diesbezüglich allerdings die Hände gebunden - zumindest dann, wenn es um Wirkungen oder gesundheits- wie auch krankheitsbezogene Aussagen geht. Das liegt an den sogenannten Health Claims. Was genau es mit diesen Health Claims auf sich hat, erfährst du in diesem Blogbeitrag.

#1. Was der Begriff "Health Claims" eigentlich bezeichnet

Der Begriff "Health Claims" bezeichnet gesundheits- und wirkungsbezogene Aussagen zu Lebensmitteln. Die Nutzung dieses Begriffes basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006, die sich mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel ausgesetzt. Diese Verordnung wird allgemein auch als Health-Claims-Verordnung bezeichnet. Sie trat am 01. Juli 2007 in Kraft und gilt in allen Mitgliedstaaten der EU als geltendes Recht.

#2. Der Zweck der Health-Claims-Verordnung

Ins Leben gerufen wurde die Health-Claims-Verordnung in erster Linie aus Gründen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes. Gäbe es diese Verordnung nicht, wären Unternehmen in der Lage, allerlei gesundheits- und nährwertbezogene Angaben über ihre Produkte zu machen, deren Wahrheitsgehalt der Käufer gar nicht überprüfen kann. Hier sind besonders Menschen mit ernsthaften Beschwerden oder Krankheiten angreifbar, da Unternehmen ihre Verzweiflung mit haltlosen Wirkungsversprechen ausnutzen könnten.

Dem gewährt die Verordnung Einhalt. Stattdessen legen die Health Claims fest, welche Angaben zu welchen Lebensmitteln und auch Nährstoffen zulässig sind.

Wie wird aber bestimmt, was zulässig und was unzulässig ist? Damit eine Angabe als zulässig gilt, muss sie in einem wissenschaftlichen Verfahren anerkannt worden sein. Zuständig ist dafür die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (kurz: EFSA). Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Angaben liegt bei der Europäischen Kommission. Wenn eine gesundheits- oder nährwertbezogene Angabe von der Kommission als unzulässig eingestuft wurde, so darf ein Unternehmen auch nicht mit dieser Angabe werben.

#3. Das bedeutet die Health-Claims-Verordnung für Hersteller

Als Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln muss sich natürlich auch Nature Love an die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung halten. Das liegt daran, dass Nahrungsergänzungsmittel rechtlich unter die Kategorie Lebensmittel fallen und nicht unter Medikamente bzw. Arzneimittel. Bei letzteren kann problemlos von einer Wirkung gesprochen werden, während Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln da stärker eingeschränkt sind. Wundere dich also bitte nicht, wenn wir nicht von der „Wirkung” unserer Nahrungsergänzungsmittel sprechen, da wir dies laut der Health-Claims-Verordnung nur begrenzt erwähnen dürfen. Was konkret zulässig und unzulässig ist, erfährst du als nächstes.

#4. Das verbietet die Health-Claims-Verordnung

Es gibt eine ganze Reihe an Aussagen und Angaben, die unter der Health-Claims-Verordnung als unzulässig eingestuft werden.

Es dürfen weder Aussagen zu Krankheiten oder Beschwerden, noch über Heilkunde gemacht werden, wenn ein Bezug zu einem Produkt hergestellt werden kann, das zu den Lebens- oder Nahrungsergänzungsmitteln zählt. Auch Aussagen über die Geschichte von Krankheiten bzw. Heilkunde sind in diesem Rahmen nicht gestattet. Auch wenn ein bestimmtes Lebensmittel schon jahrzehnte- oder jahrhundertelang als "gesund" gilt: wer es verkauft, darf es nicht als solches bezeichnen.

Ebenso ist es nicht zulässig, sich auf wissenschaftliche Studien zu beziehen oder Aussagen zu treffen, die über die von der EU zugelassenen Health Claims hinausgehen. Dies darf man nur Fachpersonal gegenüber, also Menschen, die aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage sind, Studien und deren Ergebnisse kritisch auszuwerten.

#5. Das erlaubt die Health-Claims-Verordnung

Es gibt jede Menge Vorschriften, aber das heißt nicht, dass dadurch alles verboten ist. Eine dieser Vorschriften lautet zum Beispiel, dass sich jede gesundheitsbezogene Angabe auf den jeweiligen Inhaltsstoff beziehen muss, für den sie zugelassen wurde. Das bedeutet, dass sich eine solche Angabe nicht allgemein auf das Lebensmittel beziehen kann. Es muss also von dem Inhaltsstoff gesprochen werden (z. B. Vitamin C), und nicht von dem Lebensmittel (z. B. Orangensaft) insgesamt.

Zu bestimmten dieser Inhaltsstoffe gibt es nämlich Aussagen, die von der Europäischen Kommission zugelassen wurden. In Bezug hierauf ist wichtig, dass sich Firmen an die Wortwahl der zugelassenen Health Claims halten müssen, wodurch zu große Abweichungen unzulässig sind.

#6. Nährstoffe mit zulässigen Health Claims

In Bezug auf bestimmte Inhaltsstoffe von Lebensmitteln hat die EU eine Liste zugelassener Health Claims erstellt. Hier werden Vitamine und Mineralstoffe mitsamt deren zulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen aufgeführt. Laut dieser Liste trägt beispielsweise Vitamin C zur Erhöhung der Eisenaufnahme bei, Magnesium zum Elektrolytgleichgewicht und Vitamin K2 unterstützt den Erhalt normaler Knochen sowie der normalen Blutgerinnung. Nähere Aussagen darüber, zum Beispiel wie diese Wirkung zustande kommt, sind allerdings nicht zulässig.

Zu folgenden unserer Produkte gibt es zugelassene Health-claims:

 

Vitamin C

Auf den entsprechenden Produktseiten findest du eine bildliche Übersicht über die Health Claims.

#7. Nährstoffe ohne zulässige Health Claims

Währenddessen dürfen wir zu den hier gelisteten Produkten keine Aussagen bezüglich Wirkungen machen:

 

Fazit

Wie so oft im Leben gibt es auch in diesem Fall zwei Seiten einer Medaille. Auf der einen Seite profitiert der Endverbraucher durch die Health-Claims-Verordnung, da Käufer durch unbewiesene Aussagen nicht in die Irre geführt werden können. Auf der anderen Seite muss der Verbraucher sich selber die Mühe machen, sich zu zahlreichen Produkten selbstständig zu informieren und dafür fachkundige und vertrauenswürdige Quellen zu finden, was viel Zeit in Anspruch nehmen kann.

Diese Zeit sollte man sich jedoch vor dem Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln auf jeden Fall nehmen. Während man zuerst in Erfahrung bringen kann, zu welchen Produkten und Nährstoffen es zugelassene Health claims gibt, kann man zu vielen anderen Produkten auch unabhängige Fachkundige (wie Therapeuten oder Ernährungsberater) zu Rate ziehen. Von einer gründlichen Recherche kann man nur profitieren!

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